Was beinhaltet die Dienstleistungspauschale bei Sprachansagen?
Die Dienstleistungspauschale enthält das Einspielen der Ansage an der Telefonanlage per Remotezugang (Fernwartung).
Folgende Voraussetzungen müssen dafür geschaffen sein:
- Unser Techniker hat die erforderlichen Rechte, um auf die Anlage zugreifen zu können.
- Ihre Anlage ist grundsätzlich in der Lage entsprechende Ansagen/Wartemusik abzuspielen.
Ausdrücklich NICHT enthalten sind:
- Sämtliche Veränderungen und Konfigurationen an der Anlage (z.B. Einrichtung von IVR-Menüs)
- Einspielen von Notwendigen Lizenzen (z.B. Voicemails), die ggfs. benötigt werden, um Sprachansagen abzuspielen
- Umrüsten/Hochrüsten von Anlagen (z.B. Einsatz von Baugruppen o.ä.)
- Vor Ort Einsätze unserer Mitarbeiter
- Störungsbehebung an der Telefonanlage
Solche Dienstleistungen können von uns erbracht werden und werden in Absprache mit dem Kunden nach Zeit und Aufwand verrechnet.
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