Was beinhaltet die Dienstleistungspauschale bei Sprachansagen?

 In

Die Dienstleistungspauschale enthält das Einspielen der Ansage an der Telefonanlage per Remotezugang (Fernwartung).

Folgende Voraussetzungen müssen dafür geschaffen sein:

  1. Unser Techniker hat die erforderlichen Rechte, um auf die Anlage zugreifen zu können.
  2. Ihre Anlage ist grundsätzlich in der Lage entsprechende Ansagen/Wartemusik abzuspielen.

 

Ausdrücklich NICHT enthalten sind:

  1. Sämtliche Veränderungen und Konfigurationen an der Anlage (z.B. Einrichtung von IVR-Menüs)
  2. Einspielen von Notwendigen Lizenzen (z.B. Voicemails), die ggfs. benötigt werden, um Sprachansagen abzuspielen
  3. Umrüsten/Hochrüsten von Anlagen (z.B. Einsatz von Baugruppen o.ä.)
  4. Vor Ort Einsätze unserer Mitarbeiter
  5. Störungsbehebung an der Telefonanlage

Solche Dienstleistungen können von uns erbracht werden und werden in Absprache mit dem Kunden nach Zeit und Aufwand verrechnet.

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